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Umschreibungen DLRG-Führerschein in Sportbootführerschein

Seit 2015 werden Umschreibungen nicht mehr durch den Bundesverband veranlasst.

Die Umschreibung des DLRG-Führerscheins in den amtlichen Sportbootsführerschein muss der Inhaber selber beantragen.

Umschreibefähig sind nur die folgenden DLRG-Kartenführerscheine, auf denen als Führerscheintitel eine der folgende Bezeichnungen verwendet wurden:

  • DLRG Bootsführerschein A
  • DLRG Bootsführerschein B
  • DLRG Bootsführerschein A/B

Ältere DLRG-Führerscheine müssen erst in den aktuellen DLRG-Kartenführerschein getauscht werden, bevor sie umgeschrieben werden können.

Ersatzausfertigungen

Ein Ersatz für verloren gegangene Führerscheine der DLRG kann durch den Inhaber direkt beim Bundeverband beantragt werden.

Eine Ersatzaustellung kann nur erfolgen, wenn der Erwerb des Führerscheins im Archiv nachvollzogen werden kann. Die Kosten werden durch die Materialstelle dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird mit dem Ersatzführerschein zugestellt.


Die Ersatzausstellung für verlorene amtliche Sportbootsführerscheine, sind direkt
beim damaligen ausstellenden Verband, also beim DMYV bzw. beim DSV zu beantragen.

Die Kosten werden über eine Einzugsermächtigung durch den DMYV bzw. dem DSV abgerechnet.


Die Ersatzausstellung für verlorengegangene UBI oder SRC sind hier zu stellen.

Die Kosten werden ebenfalls über eine Einzugsermächtigung abgerechnet.

 

 

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