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DLRG Motorrrettungsboote

DLRG-Motorrettungsboote sind wichtige Einsatzmittel. Ihre Bedienung und Beherrschung erfordert ein umfangreiches Fachwissen, das durch die Ausbildung für den DLRG-Bootsführerschein erworben und durch eine Prüfung nachgewiesen wird. Als Nachweis der Legitimation zum Führen von Motorrettungsbooten der DLRG wird der DLRG-Bootsführerschein ausgestellt.

Die Anforderungen an die Bootsführer sind je nach Einsatzgebiet verschieden. Der Bootsführerschein der DLRG ist daher unterteilt in die Qualifikationsstufen:

  • DLRG-Bootsführerschein A (511)
  • DLRG-Bootsführerschein B (512)
  • DLRG-Bootsführerschein A/B (513)

Die DLRG-Bootsführerscheine berechtigen ausschließlich zum Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen der DLRG im jeweiligen Führerscheinbereich. Der DLRG-Führerschein kann auf Antrag ohne erneute Prüfung in den Sportbootführerschein umgeschrieben werden.

DLRG-Bootsführerschein A
Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

DLRG-Bootsführerschein B
Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschiff-fahrtsstraßen und Seestraßen.

DLRG-Bootsführerschein A/B
Erwirbt der Bewerber die Qualifikationen DLRG-Bootsführer A (511) und DLRG-Bootsführer B (512) wird ihm die Lizenz DLRG Bootsführer A/B (513) erteilt.

Die Ausbildung zum Führerschein für Motorrettungsboote der DLRG dauert zwei Jahre in Theorie und Praxis. Eine abgeschlossene Fachausbildung Wasserrettungsdienst ist zwingend notwendig.

Führerscheine

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über den Bezirk Rhein-Erft-Kreis an die LV-Geschäftsstelle.

Die Ausbildung durch lizenzierte Ausbilder Bootswesen kann durch den Bezirk oder der OG selbst erfolgen.

Die geforderten Anmeldeunterlagen sind von den Teilnehmern selbständig und vollständig in Klarsichthülle bis zum o.g. Termin über den Bezirk Rhein-Erft-Kreis beim LV abzugeben. Später abgegebene Unterlagen werden nicht mehr bearbeitet! Gleiches gilt für Anmeldungen, die am Bezirk vorbei beim LV abgegeben werden. Es wird eine sehr, sehr frühzeitige Abgabe empfohlen!

 

 

Ihr Ansprechpartner rund um den Bootsdienst

Für alle Antworten zu Ihren Fragen zum Bootsdienst, sowie den speziellen Aus- und Fortbildungen für Einsatzkräfte in diesem Bereich, wenden Sie sich ich bitte per eMail an unsern Bauftragten Bootswesen:

Andreas Schneider

boot@wesseling.dlrg.de

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