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Umschreibungen DLRG-Führerschein in Sportbootführerschein

Die Umschreibung eines DLRG-Bootsführerscheins in den amtlichen Sportbootführerschein muss durch den Inhaber veranlasst werden.


Umschreibefähig sind nur die folgenden DLRG-Kartenführerscheine, auf denen als Führerscheintitel eine der folgende Bezeichnungen verwendet wurden:

  • DLRG Bootsführerschein A
  • DLRG Bootsführerschein B
  • DLRG Bootsführerschein A/B

Ältere DLRG-Führerscheine müssen erst vorab in den aktuellen DLRG-Kartenführerschein umgetauscht werden, bevor sie in den amtlichen Kartenführerschein umgeschrieben werden können.

 

Ersatzausfertigungen

    Ein Ersatz für verloren gegangene Führerscheine der DLRG kann durch den Inhaber direkt beim Bundeverband beantragt werden.

    Eine Ersatzaustellung kann nur erfolgen, wenn der Erwerb des Führerscheins im Archiv nachvollzogen werden kann. Die Kosten werden durch die Materialstelle dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird mit dem Ersatzführerschein zugestellt.


    Die Ersatzausstellung für verlorene amtliche Sportbootsführerscheine, sind direkt
    beim damaligen ausstellenden Verband, also beim DMYV bzw. beim DSV zu beantragen.

    Die Kosten werden entweder über eine Einzugsermächtigung oder durch Vorabüberweisung abgerechnet.


    Die Ersatzausstellung für verlorengegangene UBI oder SRC sind hier zu stellen.

    Die Kosten werden entweder über eine Einzugsermächtigung oder durch Vorabüberweisung abgerechnet.

     

     

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